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   BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04   

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https://dejure.org/2004,5108
BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04 (https://dejure.org/2004,5108)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2004 - 5 StR 368/04 (https://dejure.org/2004,5108)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 5 StR 368/04 (https://dejure.org/2004,5108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an eine Freispruchsbegründung; Vorliegen eines grundlegenden Mangels des Urteils bei fehlender Erkennbarkeit der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten aus den Gründen

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhehlerei - Belastungsindizien bei der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhehlerei

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Ein freisprechendes Urteil muß aus sich heraus verständlich sein und so viele Angaben enthalten, daß dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung möglich ist (vgl. BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Der Zollsatz, der auf den nach Art. 28 ff. ZK zu ermittelnden bzw. - in Ermangelung geeigneter Anknüpfungspunkte gemäß § 261 StPO vom Tatrichter in eigener Verantwortung - zu schätzenden Zollwert anzuwenden ist, ergibt sich dabei aus dem Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und der Kombinierten Nomenklatur (vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Das Landgericht hat es entgegen seiner Verpflichtung versäumt, die aus dem Urteil ersichtlichen wesentlichen Umstände, die Schlüsse auch zuungunsten des Angeklagten ermöglichen, in den Gründen zu erörtern (vgl. BGHSt 25, 285, 286).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Zum notwendigen Urteilsinhalt gehört in der Regel auch eine eingehende Mitteilung der Einlassung des Angeklagten (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5, 7 und 8); daran fehlt es hier.
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Zum notwendigen Urteilsinhalt gehört in der Regel auch eine eingehende Mitteilung der Einlassung des Angeklagten (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5, 7 und 8); daran fehlt es hier.
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Zum notwendigen Urteilsinhalt gehört in der Regel auch eine eingehende Mitteilung der Einlassung des Angeklagten (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5, 7 und 8); daran fehlt es hier.
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    b) Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter darüber hinaus in einer geschlossenen Darstellung zunächst diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen erachtet, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr. vgl. u. a. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04
    Hierauf kann nur ausnahmsweise dann verzichtet werden, wenn Feststellungen zum Tatgeschehen nicht möglich waren (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Diese vom Landgericht festgestellten Gegebenheiten enthalten gewichtige Indizien, die das Landgericht in der Beweiswürdigung hätte erörtern müssen (vgl. auch BGH wistra 2005, 33, 34).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Dies gilt im Blick auf die konkrete Möglichkeit der Einschaltung eines Alternativtäters, des Zeugen S. Dessen wenig ergiebiges Aussageverhalten ist nicht etwa nur unzulänglich ausgewertet worden, auch nicht angesichts eines Risikos der Bande, erhebliche Mengen von Marihuana auf einem Grundstück zu deponieren, ohne den Grundstückseigentümer hierüber zu informieren (vgl. dazu BGH wistra 2005, 33, 34).
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